Verkehrslage
Diese Meldung wurde am 14.02.2017 via iOS erstellt.
Ordnungsamt am 15.02.2017 um 09:28 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
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Vorab/Historie:
Beim Schlossplatz handelt es sich um einen so genannten Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 Straßenverkehrsordnung) und wird häufig als "Spielstraße" bezeichnet, obwohl eine Spielstraße nach der Straßenverkehrsordnung eine andere Bedeutung hat.
Nach dem Schlossplatzumbau in den Jahren 2009 - 2011 wurde der Schlossplatz in seiner jetzigen Verkehrsfunktion als Verkehrsberuhigter Bereich im Rahmen eines 2-jährigen Modellversuchs durch das Verkehrsministerium Baden Württemberg genehmigt.
Mit schrieben vom 07.06.2013 unterstützte das Regierungspräsidium Karlsruhe die dauerhafte Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches und führte aus, dass die gewonnen Erfahrungen positiv seien. Das Regierungspräsidium habe bei mehreren Gelegenheiten feststellen können, dass sehr niedrige Geschwindigkeiten auf dem Schlossplatz gefahren werden. Die Beanstandungen bei den regelmäßig durchgeführten Messungen bewege sich durchschnittlich in einem Bereich von drei bis sechs Prozent.
Darüber hinaus bestätigte die Polizeidirektion Heidelberg und das örtliche Polizeirevier diese Beurteilung.
Insgesamt stellen wir fest, dass die Akzeptanz der zulässigen Geschwindigkeit vorhanden ist, Ausreißer gibt es - wie im gesamten Stadtgebiet - natürlich auch am Schlossplatz. Aus diesem Grund führt das Ordnungsamt regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten Geschwindigkeitsmessungen am Schlossplatz durch.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt (Tel.: 06202/87-234) gerne zur Verfügung.
Hoch- und Tiefbau am 15.02.2017 um 08:35 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Hoch- und Tiefbau am 15.02.2017 um 08:34 Uhr:
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Unbekannter Teilnehmer am 14.02.2017 um 17:19 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadt Schwetzingen" weitergeleitet.