Fußgängerüberweg Kindergarten fehlt
Diese Meldung wurde am 15.11.2018 via web erstellt.
Ordnungsamt am 15.11.2018 um 16:25 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
In der Verwaltungsvorschrift-Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO sind die allgemeinen, verkehrlichen und örtlichen Voraussetzungen für die Anlage sowie die Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) vorgegeben.
In Tempo 30 - Zonen (wie die Bodelschwinghstraße) sind FGÜ in der Regel entbehrlich. Neu aufgenommen wurde 2018 die Möglichkeit, FGÜ auch in Tempo 30 - Zonen einzurichten bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen, die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, grundsätzlich in Betracht, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist.
Wir werden uns die Situation im Rahmen der nächsten Verkehrstagfahrt am 10.12.2018 anschauen.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Verkehrsbehörde (Tel.: 06202/87-231 oder -251, E-Mail: verkehrsbehoerde@schwetzingen.de) gerne zur Verfügung.
Stadt Schwetzingen am 15.11.2018 um 16:13 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Stadt Schwetzingen am 15.11.2018 um 16:12 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Schwetzingen" weitergeleitet.
Unbekannter Teilnehmer am 15.11.2018 um 10:36 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Ordnungsamt" weitergeleitet.