Streusalz
Diese Meldung wurde am 05.02.2019 via android erstellt.
Ordnungsamt am 13.02.2019 um 15:01 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für den Hinweis.
Der Einsatz von Streusalz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Streupflichtsatzung der Stadt Schwetzingen, § 6 Abs. 3, einsehbar unter https://www.schwetzingen.de/pb/,Lde/41189.html) zulässig. Wir haben den Eigentümer kontaktiert und über die Richtige Handhabung in Kenntnis gesetzt.
Stadt Schwetzingen am 05.02.2019 um 12:24 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Stadt Schwetzingen am 05.02.2019 um 12:24 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Schwetzingen" weitergeleitet.
Unbekannter Teilnehmer am 05.02.2019 um 10:51 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Ordnungsamt" weitergeleitet.