Beschreibung der Meldung

Blitzerauto steht im Halteverbot

Diese Meldung wurde am 07.01.2019 via iOS erstellt.

Es kann ja nicht sein das ein Blitzerauto im Halteverbot blitzt.

Meldungsposition
Details
Kategorie
Anregungen & Lob
Zuständig
Ordnungsamt
Geokoordinaten
49,4107 - 8,5494
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine
(autom. ermittelt: Siedlerstraße 70, 68723 Schwetzingen, Germany
Status
Gelöst
Angehängte Dateien
Bearbeitungshistorie

Gelöst

Ordnungsamt am 14.01.2019 um 08:57 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Wir begrüßen es , wenn unsere Arbeit von den Bürgern aufmerksam beobachtet wird und sind daher auch jederzeit für kritische Hinweise offen. In manchen Fällen ist die Kritik durchaus berechtigt und wir sind stets bemüht, dem Bürger ein tadelloses Bild zu vermitteln, das er zu Recht erwarten darf.

Manches Detail unseres täglichen Dienstes erschließt sich dem Außenstehenden jedoch gerade in rechtlicher Hinsicht nicht in vollem Umfang, so dass ein Verhalten mitunter als kritikwürdig erscheint, obwohl es - objektiv betrachtet - korrekt ist.

Konkret bemängeln Sie in Ihrer Mail den Standort unseres Messfahrzeuges in der Siedlerstraße, das im absoluten Haltverbot nach Z 283 Straßenverkehrsordnung aufgestellt war. Diese mobilen Haltverbotszeichen werden oftmals im Vorfeld von Messungen durch uns (bzw. den städtischen Bauhof) an den jeweiligen Messstellen positioniert, so dass die Messstelle am entsprechenden Tag auch frei ist. Dies ist notwendig, damit für die korrekte Ausführung der Messungen der richtige Standort ausgewählt werden muss, so dass die Messung auch gerichtsverwertbar durchgeführt werden kann.

Wir führen hierbei die Geschwindigkeitsmessungen als hoheitliche Aufgabe eigenverantwortlich mit unseren Vollzugsbediensteten durch. Lediglich das erforderliche technische Gerät (Fahrzeug, Messanlage und Techniker) wird angemietet.

Der Gemeindevollzugsdienst ist hier - wie die Polizei - gem. § 35 Abs. 1 StVO von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Sobald der Vollzugsdienst im dienstlichem Auftrag unterwegs ist - und dazu zählt auch die Geschwindigkeitsüberwachung, nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr. Eingeschränkt wird die Befreiung von den Vorschriften der StVO allerdings dahingehend, dass die Missachtung einer Vorschrift - in diesem Fall das Parken im abs. Haltverbot - dringend geboten ist. Dies war und ist hier der Fall, da nur durch das mobile Haltverbot überhaupt gewährlistet werden kann, dass die Fläche für den Messvorgang frei ist.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


in Bearbeitung

Stadt Schwetzingen am 14.01.2019 um 08:30 Uhr:

Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.


Ungeprüft

Stadt Schwetzingen am 14.01.2019 um 08:30 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Schwetzingen" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe

Unbekannter Teilnehmer am 07.01.2019 um 17:03 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadt Schwetzingen" weitergeleitet.