Kennzeichnung der Gehwege vor Tiefgaragen Ein-Ausfahrten & Hausausgängen
Diese Meldung wurde am 29.11.2016 via web erstellt.
Ordnungsamt am 29.11.2016 um 14:17 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Eine "Roteinfärbung des Gehweges" im Gehwegbereich vor Tiefgaragen - oder Stellplatzeinfahrten bzw. Ausfahrten ist nicht möglich, diese Markierungen sind lediglich im Bereich von benutzungspflichtigen (legalen) Radwegen zulässig, um dem Kfz-Verkehr zu signalisieren, dass der Radfahrer "Vorfahrt" hat.
Wir müssen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Rad fahrende Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres den Gehweg nutzen müssen und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres den Gehweg nutzen dürfen. Insofern müssen Sie bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage oder einem PKW-Stellplatz immer mit möglichem Radverkehr auf dem Gehweg rechnen und grundsätzlich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bzw. die gegenseitige Rücksichtnahme beachten. Ungeachtet dessen gibt es natürlich auch Radfahrer, die verbotenerweise den Gehweg nutzen. Diese werden - sofern Sie durch den Gemeindevollzugsdienst oder die Vollzugspolizei dabei erwischt werden - beanstandet.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt (Tel.: 06202/87-234) gerne zur Verfügung.
Hoch- und Tiefbau am 29.11.2016 um 13:25 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Ordnungsamt" weitergeleitet.
Unbekannter Teilnehmer am 29.11.2016 um 09:26 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadt Schwetzingen" weitergeleitet.