Beschreibung der Meldung

Kennzeichnung der Gehwege vor Tiefgaragen Ein-Ausfahrten & Hausausgängen

Diese Meldung wurde am 29.11.2016 via web erstellt.

in letzter Zeit wurde - nicht nur unsere Tiefgaragenein-/ausfahrten zugeparkt und Radfahrer missbrauchen den Fußgängerweg grundsätzlich als Radweg, daher kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen wenn man aus dem Eingang tritt oder mit dem Auto aus unserer Tiefgarage und auch aus anderen Stellplatzeinfahrten (Nachbarhäuser und Anwohner beschweren sich auch immer wieder) fährt.
Als Anregung zur Abhilfe wäre es hilfreich den Gehweg vor den Einfahrten und Hausausgängen mit roter Farbe "Roter Teppich" zu markieren - die Radwegemarkierungsfarbe wäre hier nicht schlecht - auch um den Radfahrern die den Gehweg grundsätzlich nutzen zu warnen, dass es gefährlich wird wenn man rücksichtslos die Gehwege als Fahrbahn nutzt.

(Adresssuche nach: Schälzigweg 35-37; 68723 Schwetzingen)

Meldungsposition
Details
Kategorie
Anregungen & Lob
Zuständig
Ordnungsamt
Geokoordinaten
49,3789 - 8,5679
Bei Eingabe gesuchte Adresse
Schälzigweg 35-37; 68723 Schwetzingen
(autom. ermittelt: Schälzigweg 35, 68723 Schwetzingen, Deutschland
Status
Gelöst
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Bearbeitungshistorie

Gelöst

Ordnungsamt am 29.11.2016 um 14:17 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Eine "Roteinfärbung des Gehweges" im Gehwegbereich vor Tiefgaragen - oder Stellplatzeinfahrten bzw. Ausfahrten ist nicht möglich, diese Markierungen sind lediglich im Bereich von benutzungspflichtigen (legalen) Radwegen zulässig, um dem Kfz-Verkehr zu signalisieren, dass der Radfahrer "Vorfahrt" hat.

Wir müssen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Rad fahrende Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres den Gehweg nutzen müssen und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres den Gehweg nutzen dürfen. Insofern müssen Sie bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage oder einem PKW-Stellplatz immer mit möglichem Radverkehr auf dem Gehweg rechnen und grundsätzlich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bzw. die gegenseitige Rücksichtnahme beachten. Ungeachtet dessen gibt es natürlich auch Radfahrer, die verbotenerweise den Gehweg nutzen. Diese werden - sofern Sie durch den Gemeindevollzugsdienst oder die Vollzugspolizei dabei erwischt werden - beanstandet.

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt (Tel.: 06202/87-234) gerne zur Verfügung.


Ungeprüft

Hoch- und Tiefbau am 29.11.2016 um 13:25 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Ordnungsamt" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe

Unbekannter Teilnehmer am 29.11.2016 um 09:26 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadt Schwetzingen" weitergeleitet.