Hallo, habe im Gewerbeobjek
Diese Meldung wurde am 24.07.2016 via web erstellt.
Ordnungsamt am 05.08.2016 um 08:48 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Thema Fahrradfahren auf dem Gehweg ist in einigen Bereichen der Stadt, vor Allem für Fußgänger, aber auch für PKW-Fahrer, die von ihrem Privatgrundstück ausfahren möchten, oftmals ein Ärgernis. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert und beanstandet dies ggf. im Rahmen der regelmäßigen Streifengänge. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres auf dem Gehweg fahren müssen und Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres auf dem Gehweg fahren dürfen. Beim Ausfahren von einem Privatgrundstück in den öffentlichen Verkehrsraum ist daher grundsätzlich ein vorsichtiges "Hinaustasten" zu empfehlen.
Eine zusätzliche Kennzeichnung des "Gehweges" ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, das Zeichen 239 Straßenverkehrsordnung ("Sonderweg Fußgänger") steht nur an solchen Gehwegen, bei denen eine Klarstellung nötig ist.
Für Rückfragen steht Ihnen die Verkehrsbehörde (Tel.: 06202/87-251 oder verkehrsbehoerde@schwetzingen.de) gerne zur Verfügung.
Hoch- und Tiefbau am 25.07.2016 um 08:43 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Hoch- und Tiefbau am 25.07.2016 um 08:42 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "" weitergeleitet.
Unbekannter Teilnehmer am 24.07.2016 um 19:00 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadt Schwetzingen" weitergeleitet.